Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht alle an

Wegen der aktuellen Lage fragen sich momentan viele, wie sicher sie am Arbeitsplatz sind. Genauso müssen sich Arbeitgeber dem Problem stellen, ob sie Abstand und ausreichende Hygienemassnahmen im Betrieb gewährleisten können. Damit fällt ein Schlaglicht auf ein Thema, welches auch abseits einer unsichtbaren Bedrohung nichts an Aktualität eingebüsst hat: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Immerhin erleiden in der Schweiz pro Jahr etwa 250.000 Personen einen Betriebsunfall. Ausserdem werden ungefähr 2.400 Menschen durch ihre Arbeit so krank, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.* Was einerseits für die Betroffenen schlimm, ja teilweise traumatisierend, ist, verursacht andererseits nicht unerhebliche Kosten und steigende Unfallversicherungsprämien. Darüber hinaus fällt eine Wiedereingliederung ins Berufsleben um so schwerer, je länger jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann.

Was sind die Ziele von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Gute Argumente also, der Sicherheit am Arbeitsplatz intensive Aufmerksamkeit zu schenken. Das gilt vor allem für die Temporärbranche. Das grösste Risiko für Betriebsunfälle haben Mitarbeitende, die neu im Unternehmen und noch nicht so vertraut mit den Gegebenheiten sind. Weil Temporärarbeitende ihren Einsatzbetrieb und selbst ihr Tätigkeitsfeld häufiger wechseln, sind sie besonders gefährdet. Unfallereignisse werden oftmals durch Unachtsamkeit, Unkenntnis oder Fehleinschätzung einer gefährlichen Situation ausgelöst. Deshalb ist Ziel von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb, für Gefahren am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.

Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende sollen in der Lage sein, Gefahrenquellen zu erkennen, im Ernstfall richtig zu handeln sowie Massnahmen zur Unfallverhütung und für eine gesunde Arbeitsumgebung zu ergreifen. Dabei sind es nicht einmal die offensichtlich gefährlichen Dinge, wie etwa der Umgang mit Starkstrom, die den grössten Schaden anrichten. Vielmehr entsteht das Gros an Betriebsunfällen durch Ausrutschen, Stürze, Stiche und Schnitte. Da wird ein herumliegendes Kabel zur Stolperfalle, der frisch gewischte Boden zur Rutschbahn und die wackelige Leiter zum Genickbrecher. Kurzum, Situationen, die sich mit der nötigen Achtsamkeit leicht vermeiden lassen. Aber wer trägt Sorge für die Arbeitssicherheit?

Wer ist verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz?

Die Grundlagen zur Arbeitssicherheit in der Schweiz finden sich im Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie im Arbeitsgesetz (ArbG) und werden durch Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ergänzt. Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber. Für den Personalverleih bedeutet das, dass zwar der Einsatzbetrieb die Sicherheit gleichermassen für feste Mitarbeitende und temporär Beschäftigte gewährleisten muss. Trotzdem ist hier auch der Verleihbetrieb gefragt. Denn als Arbeitgeber obliegt es ihm, alle Massnahmen zu treffen, die der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dienen. Das heisst, er muss wissen, welche möglichen Gefahren und welche Arbeitsicherheitsvorschriften es im Einsatzbetrieb gibt. Hierzu ist eine enge Abstimmung zwischen Personalverleiher und Einsatzbetrieb unabdingbar.

Es ist wichtig, Klarheit über notwendige Qualifikationen eines neuen Mitarbeitenden und die bestehenden Anforderungen zu schaffen. Wer stellt die erforderliche Schutzausrüstung und was ist im Schadenfall zu tun? Auch dass sind Punkte, die einer Absprache bedürfen. Auf Seiten der Arbeitnehmenden besteht die Verpflichtung, Weisungen Folge zu leisten und alle Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Deshalb sollten sie schon vor Beginn eines Einsatzes die Grundlagen von Unfallverhütung und Notfallmassnahmen kennen. Indem man als Personalverleiher dafür sorgt, dass regelmässige Schulungen möglich sind, haben die Mitarbeitenden das nötige Rüstzeug stets parat. Der Weiterbildungsfonds «temptraining» des GAV Personalverleih bietet kostenlose Arbeitssicherheitskurse für temporär Beschäftigte.

„Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.“

Konfuzius (551 – 479 v.Chr.) – chinesischer Philosoph

Warum ist die Arbeitssicherheit so wichtig?

Eine gute Nachricht vorweg: Jeder Arbeitnehmende in der Schweiz ist bei einem Betriebsunfall obligatorisch versichert. Wer mehr als 8 Stunden wöchentlich bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, geniesst Versicherungsschutz auch bei Nichtbetriebsunfällen. Im Falle eines Falles übernimmt die Versicherung die Heilungskosten und zahlt ein Taggeld von bis zu 80 % des Lohns ab dem dritten Tag einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit. Den Versicherungsvertrag selbst muss der Arbeitgeber abschliessen. Ob dafür die Schweizerische Unfallversicherung SUVA zuständig ist oder ein anderer Anbieter in Frage kommt, ergibt sich aus Art. 66 UVG. Dabei ist die SUVA der grösste Versicherungsträger und versichert mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, unter anderem auch die Temporärarbeitenden.

Obschon es gut ist zu wissen, dass man im Ernstfall Rückendeckung hat, sollte vor allem Prävention gross geschrieben werden. Denn einen schweren Betriebsunfall zu erleiden, ist ein einschneidendes Erlebnis, das nicht selten psychische Folgen hat. Sogar vermeintliche Kleinigkeiten, wie sich zu verheben, können langfristige Schäden nach sich ziehen. Ganz zu schweigen von Invalidität und Tod – jährlich versterben etwa 100 Menschen an den Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz. Alles in allem verursacht das Kosten in Höhe von 1.5 Milliarden Franken per Annum allein in der betrieblichen Unfallversicherung.

Zwar gehen die Fallzahlen bei Betriebsunfällen und Berufskrankheiten leicht zurück und die meisten Ereignisse laufen glimpflich ab. Dennoch ist jeder Unfall einer zuviel. Vor allem, wenn es um erkennbare – und damit vermeidbare – Gefahren am Arbeitsplatz geht. Deswegen müssen die Themen Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb überall ihren Platz finden. Wenn aber trotzdem etwas passiert, kommt es auf ein gutes Care Management an, um die Auswirkungen gering zu halten.

Was ist Care Management?

Der Begriff Care Management stammt eigentlich aus dem Gesundheitswesen und meint dort das Management rund um die Pflege. In Bezug auf die Unfallversicherung geht es um die Abwicklung von Versicherungsfällen, also um das Schaden- bzw. Betreuungsmanagement. Mit anderen Worten, das Care Management in diesem Bereich, und auch bei der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, ist eine Serviceleistung des Versicherers. Dieser bietet beispielsweise Unterstützung bei der Schadensmeldung, bei der Einschätzung des Falls und auch bei arbeitsrechtlichen Fragen. Genauso wichtig ist eine effiziente Zusammenarbeit mit dem Versicherer im Rahmen der Wiedereingliederung. Je schneller diese vonstatten geht, desto besser für alle Beteiligten. Heruntergebrochen auf den Einzelfall spricht man auch vom Case Management.

Fazit: Das Wissen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hilft, Unfälle zu verhindern und Berufskrankheiten einzudämmen. Übrigens zählen auch durch Infektionen am Arbeitsplatz verursachte Schäden zu den Berufskrankheiten. Wer die aktuellen Ereignisse aufmerksam verfolgt, der weiss, welche Auswirkungen ein winziges Virus haben kann. Damit wir die Statistik nicht bald nach oben korrigieren müssen, sind jetzt alle gefragt, noch mehr dafür zu tun, dass sicheres Arbeiten möglich wird und bleibt. Auch wenn man bekanntermassen erst aus Schaden klug wird, am Arbeitsplatz gilt: Safety first.

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