Eignungstest: Eine echte Chance oder Abschreckungsmittel?

Warum nur will sich keine echte Freude über die Einladung zum Eignungstest einstellen? Immerhin scheint der potenzielle Arbeitgeber doch Interesse an den entsprechenden Bewerbern zu zeigen und diese zumindest in die engere Wahl einzubeziehen. Eigentlich sollte diese Einladung das Selbstbewusstsein steigern. Bei vielen ist jedoch das Gegenteil der Fall. Sie sehen dem Eignungstest mit gemischten Gefühlen, manchmal sogar mit Angst entgegen. Diese Art der Prüfung geniesst nicht den besten Ruf. Oft ist von Druck, Schikane und unrechtmässigen Fragen die Rede. Die Grenze des rechtlich Zulässigen wird häufig überschritten und die Eignungsprüfung scheint nur eine Machtdemonstration zu sein.

Wenn der Eignungstest unter die Gürtellinie geht

Zwar gibt es gute Gründe für die Durchführung von Eignungstests. Immer vorausgesetzt, sie entsprechen rechtlichen Vorgaben. Leider gibt es auch immer wieder schwarze Schafe, die mit ihren Einstellungstests eindeutig in den verbotenen Persönlichkeitsbereich eindringen. Hier werden Fragen zu den Bereichen Ehe, Beziehung, Sexualität, Freunden und weiteren Themen gestellt, die nichts mit der Eignung für die angestrebte Position zu tun haben. Arbeitgeber versprechen sich dadurch jedoch Rückschlüsse auf die Persönlichkeit. Wer die Frage, ob er schon einmal seine Frau betrogen habe, mit «Ja» beantwortet, dem ist auch im beruflichen Umfeld bestimmt nicht zu trauen. Wenn man bemerkt, dass der Einstellungstest ausschliesslich oder zumindest überwiegend auf solche Fragen abzielt, sollte man die Teilnahme lieber abbrechen.

Ehrlich sein oder lieber doch nicht?

Die Alternative besteht darin, Fragen so zu beantworten, dass der Arbeitgeber die Antworten erhält, die er gerne hören möchte. Jeder Bewerber sollte sich jedoch fragen, ob die angestrebte Position es wert ist, sich derartig zu verstellen. In diesem Fall kann kaum ein Vertrauensverhältnis zwischen Bewerber und Arbeitgeber entstehen. Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die halten sich an vorgegebene Standards und führen Eignungstests unter fairen Bedingungen durch. Denn jeder Arbeitgeber sollte sich bewusst sein, dass maximaler Druck, Schikane und unzulässige Fragen kein ehrliches Persönlichkeitsbild der Teilnehmer hervorbringen. Bewerbern hingegen muss klar sein, dass die falsche Beantwortung von Fragen später zu einer Kündigung führen kann. Zumindest dann, wenn sich herausstellt, dass die Einstellung aufgrund falscher Annahmen erfolgt ist. «Notlügen» sind zwar erlaubt. Aber nur bei unzulässigen Fragen, die in das Persönlichkeitsrecht der Bewerber eingreifen.

Wie sinnvoll sind Online-Ratgeber zur Vorbereitung auf den Eignungstest?

Viele Bewerber wälzen Ratgeber und absolvieren in den Tagen vor dem Einstellungstest IQ-Tests und Tests, die das Allgemeinwissen abfragen. Diese sind mit unterschiedlichen Schwerpunkten online kostenlos abrufbar. Schaden verursachen diese Online-Tests sicherlich nicht. Eine Garantie, dass der Bewerber auf alle Eventualitäten vorbereitet ist, geben sie jedoch nicht. Bewerber sollten eine Online-Recherche durchführen, um herauszufinden, wann Einstellungstests rechtmässig sind und übergreifenden Standards entsprechen. Hier erfahren die Teilnehmer auch, welche Schwerpunkte Unternehmen am häufigsten setzen.

Vorschriften und Richtlinien für Eignungstests

  • Einstellungstests müssen für alle Teilnehmer unter den gleichen Bedingungen erfolgen. Einzelne Teilnehmer oder Teilnehmergruppen dürfen nicht einer Ungleichbehandlung unterzogen werden. Zum Beispiel was die Umgebungssituation wie Lärm, Zeitmangel, Wartezeiten oder die individuelle Behandlung angeht.
  • Rechtlich erlaubt sind nur Fragen, die nicht in das Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer eingreifen. Fragen zur sexuellen Orientierung, Ehe, Beziehung, Freunde, Familie etc. sind nicht gestattet.
  • Der Eignungstest sollte ausschliesslich Fragen und Prüfungsinhalte vorhalten, die Rückschlüsse auf die Eignung des jeweiligen Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle zulassen. Kurz gesagt: Der Test muss Sinn machen.
  • Die Tests sollten ausschliesslich von qualifizierten Personalmanagern oder Psychologen durchgeführt werden.
  • Eine nachprüfbare wissenschaftliche, auf empirische Untersuchungen zurückgehende Basis ist zwingend erforderlich, um eine Vergleichbarkeit der geprüften Personen zum allgemeinen Durchschnitt zu erhalten.
  • Reine IQ-Tests gibt es eher selten, weil diese nicht immer aussagefähig sind. Oft enthalten sie viele Fragen, die keine Rückschlüsse auf die Eignung für die angestrebte Position zulassen. Zudem hängt das Ergebnis auch stark von der Tagesform ab.
  • Einstellungstests dürfen unter bestimmten Bedingungen durchführt werden, sofern erkennbar ist, dass sie sich auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle beziehen.
  • Ansonsten gilt, ein ruhige, störungsfreie Prüfungsumgebung auszusuchen. Ein professionelles wertschätzendes Auftreten ist für beide Seiten unverzichtbar, ebenso eine gute Vorbereitung.

Fazit zum Einstellungstest

Bewerber sollten sich ehrlich fragen, ob sie die Zielsetzungen und Unternehmenskultur des Wunscharbeitgebers teilen und ob der Eignungstest auf einen wertschätzenden Umgang mit den Arbeitnehmern hinweist. Eine Internetrecherche zu diesem Thema gibt wertvolle Denkanstösse und zeigt, was angemessen und rechtlich zulässig ist, und was nicht. Für Arbeitgeber gilt, dass unfaire Prüfungsbedingungen, übermässiger Druck- und Stressaufbau sowie rechtlich unzulässige Fragen keine abschliessenden Rückschlüsse auf Persönlichkeit und Eignung der Bewerber zulassen.

Foto: Pixabay

Teilen Sie diese Info in den Sozialen Medien oder per E-Mail:

Newsletter